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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgende AGB sind Grundlage für alle Rechtsgeschäfte mit Krüger EDV Systemhaus, sofern nicht im Einzelfall abweichende Konditionen schriftlich fixiert wurden:

§ 1 Firmengegenstand

(1) Die Firma Krüger EDV Systemhaus ist als Serviceanbieter und Berater tätig. Das engere Geschäftsfeld umfasst: Webdesign, Planung, Installation und Wartung von neu zu implementierenden Netzen, Beratung, Installation und Wartung von Soft- und Hardware, Schulungen und vieles mehr.

§ 2 Angebote, Aufträge, Preise

(1) Alle Angebote von Krüger EDV Systemhaus sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet werden.
(2) Alle von Krüger EDV Systemhaus genannten Preise sind unter der Voraussetzung stabiler Preisverhältnisse kalkuliert. Erhöhen sich zwischen Angebotserstellung und Auftragsvergabe die Marktpreise, behält sich Krüger EDV Systemhaus ausdrücklich das Recht vor, vom Auftrag zurückzutreten oder ein neues Angebot abzugeben. Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise inkl. der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer.

§ 3 Lieferung, Lieferfristen

(1) Lieferfristen werden von Krüger EDV Systemhaus nach bestem Wissen bestätigt. Voraussetzung für Ihre Einhaltung ist, dass die Kunden alle zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellen. Fehlt es hieran, so gilt eine Lieferfrist um einen entsprechenden Zeitraum ohne Weiteres als verlängert. Entsprechendes gilt bei allen von uns unverschuldeten Lieferstörungen für den Zeitraum der Störung. Ein Schadenersatzanspruch unseres Kunden besteht nur bei nachweislichem Verschulden von Krüger EDV Systemhaus.
(2) Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware an den Besteller über. Wenn infolge Verschuldens des Käufers die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so steht Krüger EDV Systemhaus das Recht zu, nach Erteilung einer Nachlieferfrist von zehn Tagen vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Bei Lieferungsbeschwerden, die durch unvorhergesehene Schwierigkeiten, Betriebsstörungen, Krieg, Streik, Transportschwierigkeiten oder behördliche Maßnahmen, sowie jede Art von höherer Gewalt entstanden sind, verlängert sich entsprechend die Lieferzeit ohne Anspruch des Kunden auf Schadenersatz und berechtigt Krüger EDV Systemhaus, alle Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben, wenn die Umstände es erfordern sollten.

§ 4 Auftrag

(1) Im Auftragsfall ist der Auftraggeber für die exakte Auftragsdefinition verantwortlich. Ein Rechtsgeschäft mit Krüger EDV Systemhaus kommt i.d.R. nur dann zustande, wenn eine schriftliche Bestätigung erfolgt (siehe auch unter § 2). Hinsichtlich einer zügigen Auftragsbearbeitung ersetzt die Auftragsbestätigung von Krüger EDV Systemhaus den formalen Auftrag.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Alle gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Krüger EDV Systemhaus. Ausnahmslos gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt als vereinbart. Dies gilt auch für nach Kundenvorgabe erstellte Dokument-Vorlagen, Internet-Homepages oder andere Software-Anpassungen nach Kundenwunsch.

§ 6 Netzwerke

(1) Die Verfügbarkeit sowie die Aufrechterhaltung von Firmen-Netzwerken ist Bestandteil entsprechender Einzel-Verträge mit dem Gegenstand der Wartung.

§ 7 Reparaturen

(1) Reparaturen an Workstations, Servern oder sonstigen Rechnern werden mit der notwendigen Sorgfalt ausgeführt. Eine diesbezügliche Kostenschätzung vor der Reparatur stellt jedoch nur einen Anhaltswert dar. Krüger EDV Systemhaus ist allerdings verpflichtet, vom Auftraggeber die Zustimmung einzuholen, wenn sich herausstellen sollte, dass die Reparaturkosten mehr als 20 % höher ausfallen würden, als ursprünglich geschätzt. Dabei ist unerheblich, ob es sich um Ersatzteile oder den Arbeitsaufwand handelt.
(2) Die Verantwortung für evt. vorhandene Daten auf feststehenden Datenträgern des zu reparierenden Rechners trägt der Auftraggeber, es sei denn, der Auftrag selbst lautet ausdrücklich auf Sicherung eben dieser Daten.

§ 8 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen aufgrund von erbrachten Dienstleistungen und Warenlieferungen sind binnen 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, falls nicht gesondert mit der Auftragsbestätigung geregelt. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung in der Regel per Überweisung, per Scheck oder bar.

§ 9 Zahlungsverzug, Mahnwesen

(1) Zahlungsverzug berechtigt Krüger EDV Systemhaus zur sofortigen Einstellung aller Dienstleistungen und Lieferungen. Kommt der Vertragspartner mit mehr als einem Rechnungsbetrag in Verzug, behält sich Krüger EDV Systemhaus die Aufhebung des Vertragsverhältnisses vor. In diesem Fall wird der noch offene Gesamtbetrag des Vertragsverhältnisses zzgl. Verfahrens- und Bearbeitungskosten sowie evt. entstandener zusätzlicher Kosten als Schadenersatz eingefordert. Einmalige Mahnungen aufgrund fälliger Einzelrechnungen aus Vertragsverhältnissen sind hinreichend. Das eingeleitete Mahnverfahren erfolgt grundsätzlich über die Gesamtforderung des Vertrages.

§ 10 Rechte und Pflichten

(1) Auftraggeber sind ebenso wie Krüger EDV Systemhaus verpflichtet, Änderungen ihrer Geschäftsadresse, ihrer Bankverbindung oder anderer geschäftsrelevanter Angaben der jeweils anderen Partei unverzüglich mitzuteilen, bzw. berechtigt, deren umgehende Mitteilung anzumahnen.

§ 11 Haftung

(1) Krüger EDV Systemhaus haftet ausschließlich für die Erfüllung der Hauptleistungspflicht aus geschlossenen Rechtsgeschäften. Es wird keine Haftung für die Vorleistung Dritter übernommen.
(2) Im Falle von Reparaturen trägt der Auftraggeber das Risiko für Datenbestände auf feststehenden Datenträgern. Eine Haftung seitens Krüger EDV Systemhaus für evt. Datenverluste auf solchen Datenträgern wird bei Reparaturaufträgen ausgeschlossen. Insbesondere wird jede erweiterte Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch die vom Auftraggeber genutzte Software einschließlich des Betriebssystems entstehen.

§ 12 Datenschutz

(1) Krüger EDV Systemhaus ist zur Speicherung personenbezogener Daten berechtigt. Die Einhaltung des Datenschutzgesetzes ist gewährleistet. Mahnverfahren werden auch durch beauftragte Firmen ausgeführt. Die entsprechende Speicherung in öffentlichen Auskunfteien wird daher nicht gesondert schriftlich angezeigt.
(2) Die im Zusammenhang mit Aufträgen ggf. eingesehenen Kundendaten unterliegen einer besonders strengen Auslegung des Datenschutzgesetzes. Solche Daten werden streng vertraulich behandelt und vor Zugriffen Dritter geschützt.
(3) Mit Ihrem Einverständnis erhalten Sie per E-mail aktuelle Informationen und/oder spezielle Angebote von Firmen unseres Branchenverzeichnisses.

§ 13 Gerichtsstand und Erfüllungsort

(1) Für alle Rechtsgeschäfte gilt ausschließlich Deutsches Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand - auch für Scheckklage - ist Merseburg. Krüger EDV Systemhaus behält sich jedoch vor, Klage auch am Firmen- bzw. Wohnsitz der Vertragspartei zu erheben.

Werden einzelne Bestandteile dieser AGB durch Änderung der Gesetzeslage rechtsundwirksam, bleiben die übrigen Bestandteile davon unberührt, und bei ersteren erfolgt sinngemäße Auslegung nach jeweils geltendem Recht